Unterhaltsfragen bedürfen einer genauen Prüfung der Einkommenssituation. Hier ist schnelles Handeln erforderlich, da es regelmäßig nicht möglich ist, für vergangene Zeiträume Unterhalt zu verlangen. Daher muss der Partner oder Elternteil beweissicher aufgefordert werden, seine Einkünfte offenzulegen und sodann auf der Grundlage unserer Berechnung Unterhalt zu zahlen. Alternativ sehen Sie sich Unterhaltsforderungen ausgesetzt, deren Grundlage überprüft werden sollte und/oder gegen die es sich zu wehren gilt.
Unterhalt können wir für Sie auch im Rahmen von Eilverfahren klären.
Kinder sollen möglichst unbehelligt von der Auseinandersetzung der Eltern weiter leben können. Dennoch besteht oft keine Einigkeit, wer die Verantwortung trägt, wer wichtige Entscheidungen trifft und wann die Kinder sich bei dem einen oder anderen Elternteil aufhalten.
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Kinder, insbesondere bezüglich des Sorgerechts und des Umgangsrecht, und finden mit Ihnen den Weg, Ihre Möglichkeiten und Rechte und die Ihrer Kinder wirksam zu wahren und/oder durchzusetzen.